Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen als pdf downloaden.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Golf Scotland, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Reisevertrages

Golf Scotland bietet seinen Kunden den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit seiner Anmeldung nimmt der Kunde das Angebot an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über www.golfscotland.de verbindlich vorgenommen werden.

Golf Scotland nimmt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung an den Kunden die Anmeldung an, wird den Reisevertrag ausarbeiten und dem Kunden zur Gegenzeichnung zusenden. Mit der Gegenzeichnung des Reisevertrages durch den Kunden wird der Vertrag rechtskräftig. Die kundenseitige Buchungsbestätigung ist innerhalb von drei (3) Werktagen zu tätigen.

Ein Kunde, der für mehrere Mitreisende bucht, haftet für seine und die vertraglichen Verpflichtungen seiner Mitreisenden.

2. Bezahlung

Mit Unterzeichnung des Reisevertrages und Erhalt der Rechnung werden folgende Zahlungen fällig.

a. Anzahlung: 20% (auf volle Euro aufgerundet) des Gesamtpreises, drei (3) Wochentage nach Eingang der Abschlagsrechnung auf unserem Konto eingehend. Abweichend hiervon sind unter Umständen Flugbuchungen und Greenfees je nach Buchungsbedingungen zusätzlich bei Buchung voll zu bezahlen. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung zusenden, aufgeführt. Dieser Betrag ist innerhalb von drei (3) Wochentagen nach Erhalt der Abschlagsrechnung auf unser Konto zu überweisen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindliche Reservierung vornehmen können, solange keine Anzahlung geleistet wurde.

Sollte die Gegenzeichnung des Kunden in der genannten Zeitspanne, drei (3) Werktagen nicht bei uns eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere Rücksprache annulliert werden.

b. Die verbleibenden 80% des Reispreises können bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt oder, falls speziell erwähnt, bis zu dem im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall sind bei Bestätigung 100% des Gesamtbuchungspreises fällig.

3. Leistungs-, Preisänderungen- und Umbuchungsgebühren

Sollten sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ergeben, so ist es Golf Scotland gestattet, diese vorzunehmen, wenn sie von Golf Scotland nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Inhalt des Reisevertrages nicht beeinträchtigen. Golf Scotland hat die zulässige Änderung dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

Eine eventuell erforderliche Preiserhöhung ist nur möglich, wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrages und dem geplanten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss nicht vorlagen und nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen, welche später als 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag ohne Gebühren zurückzutreten. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und insoweit sich die vorgenannten Preise, Wechselkure sowie Steuer/Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Dies hat der Reisende zu beweisen. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

Bankennotierte Wechselkursschwankungen zwischen britischem Pfund und EURO sind innerhalb einer Toleranz von +/- 2 % nicht preisrelevant. Preisänderungen durch Wechselkursschwankungen, die darüber oder darunter liegen, werden auf den Preis aufgeschlagen, bzw. es erfolgt ein Preisnachlass. Berechnungsbasis ist der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Reisepreis.

Gewährleistungsansprüche bleiben unangetastet, wenn die geänderten Leistungen gegebenenfalls mit Mängeln behaftet sein sollten. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen schnellstens informieren. Sollte es möglich sein, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen für Sie kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die im Angebot beschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen anzupassen. Hierzu gehören je nach Reisebeschreibung z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Die Preise werden in dem Umfang geändert, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Diese Regelung gilt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Sollten Sie die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise wünschen, bieten wir Ihnen nach Möglichkeit eine Reise ohne Mehrpreis aus unserem Reiseangebot an. Die vorgenannten Rechte sollten Sie uns kurzfristig nach unserer Information über die notwendige Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.

a. Umbuchung

Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Mietwagen und/oder Golfplatz sind vor Reiseantritt anzumelden. Durch Ihre Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Daher müssen wir Ihnen in diesem Fall diese Kosten in voller Höhe in Rechnung stellen.

Sollte dem Kundenwusch entsprechend geringfügiger Änderungen entsprechend umgebucht werden, ausgenommen Flugumbuchungen, wird eine Bearbeitungspauschale von lediglich Euro 30,- Selbstkosten pro Person erhoben. Flugumbuchungsgebühren werden dem Kunden in voller Höhe berechnet.

Reiserücktritt bzw. Annullierung des Reisevertrages durch den Kunden ist jederzeit vor Beginn der Reise zulässig. Die Rücktrittserklärung kann formlos erfolgen. Falls Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder treten die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reiseplanung und - vorbereitung unsere Aufwendungen in Rechnung stellen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert.

b. Reiserücktritt

Sollte der Kunde die Reise annullieren oder sie nicht antreten, so ist Golf Scotland dazu berechtigt, für die getroffene Reiseplanung und - vorbereitung unserer Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Diese Entschädigung wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen wie folgt pauschaliert:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab dem 05. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
ab dem 03. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Bei Gruppenbuchungen gelten Sonderregelungen.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung gegen Nachweis zu fordern, wenn Golf Scotland wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall verpflichten wir uns, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

c. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

4. Golfplatzbuchungen

Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap-Angabe keine Reservierungen auf den Golfplätzen gemacht werden können. Auf bestimmten Plätzen wie z.B. “Old Course“ in St. Andrews, Muirfield, Troon, Carnoustie und einigen anderen Plätze wird ein Mindesthandicap verlangt. Auskunft darüber erteilt Golf Scotland. Alle Spieler müssen auf Verlangen einen gültigen Handicap-Ausweis vorweisen. Ferner trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung, pünktlich zur vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet erscheinen, kann keine Garantie für eine "Ersatz-Startzeit" geleistet werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz-Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung und der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung von ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn der Voucher mit einem Stempel
des entsprechenden Golfplatzes " closed course, geschlossener Platz" versehen ist. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc., sind in unseren Preisen nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab. Bitte beachten Sie ferner, dass nur Schuhe mit weichen Noppen erlaubt sind und angemessene Kleidung zum Standard gehört.

5. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt auf unserer Webseite (www.golfscotland.de) eine Reiserücktrittskosten- Versicherung (RRV) abzuschließen. Bitte sehen Sie hierzu "Reiseversicherungen" auf unserer Webseite.

6. Leistungen

Die Leistungserbringung von Golf Scotland, die vertraglich vereinbart ist, resultiert aus den Angeboten/Leistungsbeschreibungen der Webseite bzw. den Prospekten und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Golf Scotland.

7. Gewährleistung/Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golf Scotland kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Golf Scotland kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare, Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort bei Golf Scotland anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golf Scotland keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Golf Scotland hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golf Scotland verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Beschränkung der Haftung

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,- soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung für vom Reisenden während der Reise in Anspruch genommene Fremdleistungen, die nicht in der Reisebestätigung enthalten sind – z.B. vor Ort angemietete Fahrzeuge oder gebuchte Ausflüge – ist ausgeschlossen.

9. Ausschluss von Ansprüchen/ Verjährung:

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können nur innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Golf Scotland geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegenüber Golf Scotland nur gelten gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung von Ansprüchen schriftlich erfolgen. Die Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren mit einer Frist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Gerichtsstand

40882 Ratingen

11. Veranstalter

Golf Scotland, D 40882 Ratingen

12. Sonstige

Die Reisebedingungen sind ab dem 01. Juli 2018 gültig. Mit der Veröffentlichung dieser
Reisebedingungen verlieren alle bisherigen Reisebedingungen ihre Gültigkeit

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