Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Golf Scotland, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über www.golfscotland.de vorgenommen werden. Golf Scotland nimmt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast an. Diese Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme wird durch Golf Scotland mit einer Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt.
2. Bezahlung
Sobald Sie von Golf Scotland eine Bestätigung für Ihre Reservierung erhalten haben, geben wir Ihnen 2 Tage Zeit, uns diese Reservierung rückzubestätigen. Zu diesem Zeitpunkt wird ebenfalls eine Anzahlung, in der Regel 25% (auf volle Euro aufgerundet) des Gesamtpreises, fällig. Abweichend hiervon sind unter Umständen Flugbuchungen und Greenfees je nach Buchungsbedingungen zusätzlich bei Buchung voll zu bezahlen. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf einer Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung zusenden, aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir keine definitive Reservierung für Sie vornehmen, solange keine Anzahlung geleistet wurde. Sollte die Rückbestätigung in der genannten Zeitspanne nicht bei uns eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere Rücksprache annulliert werden. Die verbleibenden 75% der Gesamtkosten können bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt, oder, falls speziell erwähnt, bis zum im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall sind für eine Bestätigung 100% der Gesamtbuchungskosten fällig. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmodalität
? Per Banküberweisung
3. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Mietwagen und/oder Golfplatz wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 25,- pro Person erhoben. Flugumbuchungsgebühren werden dem Kunden in voller Höhe berechnet. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder sie nicht antreten, so ist Golf Scotland dazu berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert: Bis zum 30. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises, vom 29. Tag bis zum 2. Tag vor Anreise 75% des Gesamtpreises und ab dem 1. Tag vor Anreise 100% des Gesamtpreises. Weiterhin können auch etwaige Überweisungs- und/oder Zahlungsgebühren gemäß den vom Kunden gewählten Zahlungsmodalitäten einbehalten werden.
4. Golfbuchungen:
Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap-Angabe keine Reservierungen auf den Golfplätzen gemacht werden können. Auf bestimmten Plätzen wie z.B. ?Old Course? in St. Andrews, Muirfield, Troon, Carnoustie und einige andere Plätze wird ein Mindesthandicap verlangt. Auskunft darüber erteilt Golf Scotland. Alle Spieler müssen auf Verlangen einen gültigen Handicap-Ausweis vorweisen können. Ferner trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung dafür, pünktlich zur vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet erscheinen, kann keine Garantie für eine "Ersatz-Startzeit" geleistet werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz- Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung und der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung von ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn der Voucher mit einem Stempel des entsprechenden Golfplatzes " closed course, geschlossener Platz" versehen ist. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc. sind in unseren Preisen nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab. Bitte beachten Sie ferner, dass nur Schuhe mit weichen Noppen erlaubt sind und angemessene Kleidung zum Standard gehört.
5. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt über unsere Webseite (www.golfscotland.de) eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) abzuschließen. Bitte sehen Sie hierzu "Reiseversicherungen".
6. Leistungen Die Leistungserbringung von Golf Scotland, die vertraglich vereinbart ist, resultiert aus den Angeboten/Leistungsbeschreibungen der Webseite bzw. den Prospekten und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Golf Scotland.
7. Gewährleistung/Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golf Scotland kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Golf Scotland kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort bei Golf Scotland anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golf Scotland keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Golf Scotland hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golf Scotland verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
?soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
?soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Eine Haftung für vom Reisenden während der Reise in Anspruch genommene Fremdleistungen, die nicht in der Reisebestätigung enthalten sind ? z.B. vor Ort angemietete Fahrzeuge oder gebuchte Ausflüge ? ist ausgeschlossen.
9. Ausschluss von Ansprüchen/ Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können nur innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Golf Scotland geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegenüber Golf Scotland nur gelten gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. In Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung von Ansprüchen schriftlich erfolgen.
Die Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren mit einer Frist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Gerichtsstand
Sankt Augustin
11. Veranstalter
Golf Scotland D 53757 Sankt Augustin
